(Ab) Unter Angsträumen werden Bereiche verstanden, die durch ihre Gestaltung bei bestimmten Personengruppen Angstgefühle auslösen können. Meist handelt es sich um wenig belebte, stille und häufig dunkele Orte, z. B. Tiefgaragen, U-Bahnhaltestellen, schlecht einsehbare Ecken, kleine schlecht beleuchtete Straßen oder Parks. Zuverlässige und geeignete Beleuchtung kann viele Angsträume mildern. Auch helle und freundlichere farbliche Gestaltung kann in vielen Fällen Besserung verschaffen. Aber auch städtebaulich kann Angsträumen entgegengewirkt werden, beispielsweise durch Vermeidung von engen Gassen oder verwinkelten Plätzen, sowie der Einrichtung von Über- statt Unterführungen. Ein Beispiel aus dem Stadtbezirk ist Umgestaltung der Unterführung an der Kopernikusstraße, die nach der Fertigstellung der Baumaßnahme heller und freundlicher werden soll. Diese Maßnahmen sollen zukünftig, soweit öffentliche Einflussname möglich ist, bei der Bauplanung für Sanierungen und Neubau berücksichtigt und schriftlich in einem Bericht festgehalten werden. Eine ausgeweitete Überwachung von öffentlichen Räumen ist in der Regel kein geeignetes Mittel für die Vermeidung von Angsträumen. Wir werden die gute Zusammenarbeit mit der Polizei im Stadtbezirk fortsetzen. Darüber hinaus werden wir uns bei der anstehenden Umgestaltung der Durchgangswege im Welfengarten für eine adäquate Beleuchtung einsetzen.